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Kontrolle des Internethandels mit Borderlineprodukten (Anti-Aging und Schlankheitsmitteln): eine Pilot-Studie

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CONTRIBUTORS:
  Author Löbell-Behrends, S.
  Author Maixner, S.
  Author Kratz, E.
  Author Kohl-Himmelseher, M.
  Author Bauer-Aymanns, H.
  Author Marx, G.
  Author Lachenmeier, D.W. (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe)
CONFERENCE NAME:
  Deutscher Lebensmittelchemikertag 2008
CONF. LOCATION: Kaiserslautern, Germany
CONFERENCE YEAR: 2008
PUB TYPE: Conference Presentation
SUBJECT(S): borderline products, internet marketing, food control
DISCIPLINE: Food & Nutritional Science
HTTP: http://www.gdch.de/vas/tagungen/tg/5329/lmprogr.pdf
LANGUAGE: German
PUB ID: 103-443-728 (Last edited on 2008/06/30 00:47:10 GMT-6)
SPONSOR(S):
 
ABSTRACT:
Borderlineprodukte, d.h. Grenzprodukte zwischen den Bereichen Lebensmittel, Kosmetika und Arzneimittel, wandern zunehmend aus dem klassischen Einzelhandel in den Graubereich des Internets ab. Für eine effiziente Kontrolle des Internethandels durch die amtliche Lebensmittelüberwachung fehlen derzeit noch geeignete Strukturen. Ziel dieses vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg initiierten Projektes war daher, erste Erkenntnisse über den Internethandel von Borderlineprodukten zu gewinnen und Problembereiche zu identifizieren.
Dazu wurde das Angebot von Anti-Aging-Produkten und Schlankheitsmitteln untersucht. Die Recherche erfolgte über typische Suchbegriffe in Suchmaschinen, Internetauktionen und Online-Shops. Die im Herbst 2007 über eine Zeitdauer von ca. 300 Std. erhobenen Daten wurden in einer Datenbank erfasst und statistisch ausgewertet.
Über 200 Anti-Aging-Produkte wurden im Internet gefunden. Ca. 1/3 davon werden als Nahrungsergänzungsmittel und 2/3 der Produkte als kosmetische Mittel angeboten. Fast 40% aller Produkte sind im regulären Handel nicht erhältlich.
Im Bereich der Schlankheitsmittel wurden 371 Produkt identifiziert, von denen der überwiegende Teil als Nahrungsergänzungsmittel deklariert ist (88%). Bei den kosmetischen Mitteln wurden nur etwa 1/3 der Produkte als unbedenklich eingestuft, während bei dem Rest Zweifel an der Sicherheitsbewertung, irreführende Werbeaussagen bzw. eine arzneiliche Zweckbestimmung vorlagen. Auch bei den Nahrungsergänzungsmitteln wurde nur 1/3 als verkehrsfähiges Lebensmittel eingestuft, während bei 1/4 der Produkte arzneiliche Wirkstoffe festgestellt wurden. Weitere Verstöße bei den Nahrungsergänzungsmitteln waren irreführende Werbeaussagen, nicht zugelassene, den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe, sowie als ‚Novel Food’ eingestufte Zutaten. Testkäufe haben gezeigt, dass derartige Produkte in Deutschland tatsächlich erhältlich sind.
Unsere Untersuchung hat gezeigt, dass der Internethandel mit Borderlineprodukten besonders problematisch im Hinblick auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht (insb. auch Irreführungen, unzulässige Health Claims etc.) ist. Mit Priorität sollten Strukturen aufgebaut werden, um den Verbraucherschutz in diesem Marktsegment sicherzustellen.
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