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Acetaldehyd: Aromastoff oder karzinogener Kontaminant in alkoholhaltigen Getränken?

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CONTRIBUTORS:
  Author Lachenmeier, Dirk W (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe)
  Author Dierolf-Emig, Beate
  Author Sohnius, Eva-Maria
CONFERENCE NAME:
  Deutscher Lebensmittelchemikertag 2008
CONF. LOCATION: Kaiserslautern, Germany
CONFERENCE YEAR: 2008
PUB TYPE: Conference Presentation
SUBJECT(S): acetaldehyde, alcoholic beverages, carcinogenicity, cancer, ethanol
DISCIPLINE: Food & Nutritional Science
HTTP: http://www.gdch.de/vas/tagungen/tg/5329/lmprogr.pdf
LANGUAGE: German
PUB ID: 103-443-727 (Last edited on 2008/06/30 00:43:50 GMT-6)
SPONSOR(S):
 
ABSTRACT:
Alkoholhaltige Getränke wurden von der IARC als karzinogen bewertet (Gruppe 1). Daten aus Tierexperimenten und mechanistische Erkenntnisse zeigen, dass das ultimative Karzinogen in alkoholhaltigen Getränken das aus Ethanol metabolisierte Acetaldehyd ist. Im Zusammenhang mit Alkoholkonsum kommen besonders häufig maligne Tumore in Mundhöhle, Rachenhöhle, Kehlkopf und Speiseröhre vor, d.h. Bereiche, die mit dem Getränk direkt in Kontakt kommen. Es ist bisher unbekannt, ob auch nativ in den Getränken vorhandenes Acetaldehyd (neben dem Acetaldehyd aus der Metabolisierung von Ethanol) an der Krebsentstehung beteiligt ist. Bemerkenswert ist, dass Acetaldehyd gemäß Codex Alimentarius als Aromastoff in allen Lebensmitteln ohne Grenzwert zulässig ist. Von der IARC wurde Acetaldehyd dagegen als ein möglicherweise krebserregender Stoff (Gruppe 2B) bewertet.
Das europäische Lebensmittelrecht beinhaltet nur einen Acetaldehyd-Grenzwert für Neutralalkohol (0,5 g/hl r.A.), für alle anderen Produktgruppen sind keine Grenzwerte definiert. Bei der Vermessung eines großen Probenkollektivs alkoholhaltiger Getränke (Wein, Bier, Spirituosen) wurde festgestellt, dass die Acetaldehydgehalte innerhalb der Produktgruppen stark schwanken. Bier (11 ± 9 mg/l) hatte signifikant geringere Werte als Wein (36 ± 42 mg/l) oder Spirituosen (58 ± 74 mg/l). Die höchsten Acetaldehydgehalte liegen in Likörweinen vor (127 ± 120 mg/l). Vereinzelt wurden Produkte am Markt angetroffen (mexikanische und chinesische Spirituosen, osteuropäische Weine, einzelne Tresterbrände), die die mittleren Gehalte weit überschritten – bis über 700 mg/l.
Erste Ergebnisse zeigen, dass die Acetaldehydgehalte im Speichel der Mundhöhle bei derartigen hochgradig acetaldehydbelasteten Produkten um ein Vielfaches des normalerweise durch die Mundflora aus Ethanol gebildeten Gehaltes ansteigen und die als karzinogen angenommene Schwellenkonzentration von 40-200 µmol/l überschreiten können (Abb. 1).
Eine toxikologische Neubewertung von Acetaldehyd in Lebensmitteln erscheint erforderlich. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollten die Acetaldehyd-Gehalte unbedingt so gering wie möglich gehalten werden.
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