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IARC-Neubewertung von alkoholischen Getränken und Ethylcarbamat

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CONTRIBUTORS:
  Author Lachenmeier, Dirk W (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe)
BOOK TITLE:
  Alkohol-Jahrbuch 2008 (2008) Eckert, Franz.  Balve, Germany: Zimmermann Druck + Verlag.
YEAR: 2008
PUB TYPE: Book Chapter
PAGES: 97 - 103
SUBJECT(S): Karzinogenität, Alkoholische Getränke, Kontaminationen, Ethylcarbamat, Urethan, Lebensmittelüberwachung
DISCIPLINE: Agricultural and Food Sciences
HTTP: http://www.alkohol-buch.de/seiten/alkohol_jahrbuch08.html
LANGUAGE: German
PUB ID: 103-441-664 (Last edited on 2008/03/10 05:17:58 GMT-6)
SPONSOR(S):
 
ABSTRACT:
Das Internationale Krebsforschungszentrum IARC („International Agency for Research on Cancer“) hat im Rahmen seines Monographs-Programms im Februar 2007 eine Neubewertung der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke vorgenommen. „Ethanol in alkoholischen Getränken“ wurde dabei als krebserregend für den Menschen (Gruppe 1) eingestuft. Das Vorkommen von malignen Tumoren von Mundhöhle, Rachenhöhle, Kehlkopf, Speiseröhre, Leber, weiblicher Brust und Kolorektum steht in kausalem Zusammenhang mit dem Konsum alkoholischer Getränke, wie zahlreiche Studien zeigen. Gegenüber der früheren Bewertung im Jahre 1988 sieht es die IARC Arbeitsgruppe jetzt als gesichert an, daß Ethanol und nicht andere Bestandteile oder Kontaminanten für die Karzinogenität von alkoholischen Getränken verantwortlich sind. Das Krebsrisiko steigt generell mit der aufgenommenen Alkoholmenge, z.B. erhöht der tägliche Konsum von 50 g Alkohol das Risiko für Krebs in Mund- und Rachenhöhle um das dreifache gegenüber abstinenten Menschen. Ein Zusammenhang mit der Art des aufgenommenen Alkohols (Bier, Wein oder Spirituosen) konnte nicht gefunden werden.
Bei der ebenfalls vorgenommenen IARC-Neubewertung von Ethylcarbamat wurde diese Lebensmittelkontaminante als krebserregende Substanz bestätigt und sogar in die Gruppe 2A („Wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“) hochgestuft.
Die IARC-Bewertungen unterstreichen die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Vermeidung weiterer karzinogener Kontaminationen (neben Ethylcarbamat z.B. auch Nitrosamine, Mykotoxine, Blei, Cadmium, Arsen) in alkoholischen Getränken und deren Kontrolle durch die amtliche Lebensmittelüberwachung, vor allem auch deshalb, weil eine Wirkungsverstärkung dieser Kontaminationen im Zusammenwirken mit Alkohol nicht ausgeschlossen werden kann.
Unter Berücksichtigung der IARC-Bewertung von Alkohol als krebserregend sind auch die Anforderungen der EU Health Claims Verordnung zu begrüßen, die gesundheits- und nährwertbezogene Angaben auf alkoholischen Getränken verbieten.
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