Contribution à la "refondation" de la politique judiciaire en Afrique francophone à partir d’exemples maliens et centrafricains
|
 |
|
Post a Comment
|
 |
|
|
|
CONTRIBUTORS:
|
|
|
JOURNAL:
|
|
|
YEAR:
|
1997
|
|
PUB TYPE:
|
Journal Article
|
|
SUBJECT(S):
|
Afrique francophone, raisons d`une indigenisation de la justice, refondation de la justice
|
|
DISCIPLINE:
|
Political Science
|
|
HTTP:
|
|
|
LANGUAGE:
|
French
|
|
PUB ID:
|
103-420-993
(Last edited on
2005/11/04 06:32:49 US/Mountain)
|
|
SPONSOR(S):
|
|
|
ABSTRACT:
Zusammenfassung: Die afrikanischen Rechtssysteme befinden sich in einer Krise, in Ruanda nach dem Genozid, aber auch in anderen Ländern des frankophonen Afrika südlich der Sahara. Korruption und Käuflichkeit von Richtern oder Beamten des formalen Rechtswesens nehmen zu, eingeschränkt nur von der Vorliebe für das informelle Rechtswesen, das flexibler und leichter zugänglich ist und höher geschätzt wird. Der Autor stellt die Frage nach den Grundlagen für ein demokratisches Rechtswesen.
Davon ausgehend, daß traditionelles oder vorkoloniales Recht den modernen afrikanischen Gesellschaften nicht mehr angemessen sind, konstatiert er zwei mögliche politische Herangehensweisen: Der erste Weg - der in der Kolonialperiode und bis heute begangen wurde - bestand darin, das westliche Rechtssystem und seine institutionellen Strukturen zu übertragen, mit dem Ziel der Effizienz der Kolonialherrschaft bzw. - nach der Unabhängigkeit - der Förderung der ökonomischen Entwicklung. Doch trotz bilateraler und multilateraler Kooperation und beträchtlicher Aufwendungen konnten so weder demokratische Strukturen noch die wirtschaftliche Entwicklung gesichert werden. Diese zu sehr extern bestimmte Politik ist an ihre Grenzen gekommen.
Für die Zukunft schlägt der Autor daher einen Weg vor, der endogene Strömungen in den afrikanischen Gesellschaften aufgreift, wobei er betont, daß eine endogene Rechtsgrundlagen berücksichtigende Reform nicht gleichzusetzen ist mit einer, die indigene Wurzeln wieder in die Erinnerung zu rufen versucht. Entwickelt wird die Vorstellung einer Erneuerung der Rechtspolitik, die vom lebendigen Recht ausgeht und lokale und verpflanzte Institutionen wiederbeleben will. Beispiele aus Guinea, Mali und der Zentralafrikanischen Republik beleuchten das Interesse an einer Rechtsreformpolitik, die heftige soziale oder politische Auseinandersetzungen zu vermeiden sucht.
|
|
|
|
STATISTICS
|
|
Click on # to view
|
|
Citations
|
|
0
|
|
References
|
|
0
|
|
Comments
|
|
0
|
|
Quality
|
|
0/0.00
|
|
Interest
|
|
0/0.00
|
|
View(er)s
|
|
2/158
|
|
|
|
|
|
|
| Prev |
Next |
|