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Qualitätskontrolle von Aloe vera-Getränken

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CONTRIBUTORS:
  Author Lachenmeier, K. (Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn)
  Author Mußhoff, F.
  Author Madea, B.
  Author Reusch, H.
  Author Lachenmeier, D. W. (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe)
PROCEEDINGS TITLE:
  Lebensmittelchemie 59
YEAR: 2005
PUB TYPE: Conference Paper in Proceedings
PAGES: 117 - 118
SUBJECT(S): Aloe barbadensis MILLER, Aloe vera, juices
DISCIPLINE: Food & Nutritional Science
HTTP:
LANGUAGE: German
PUB ID: 103-420-617 (Last edited on 2005/10/20 01:47:41 GMT-6)
SPONSOR(S):
 
ABSTRACT:
Aloe vera-Getränke müssen aus Pflanzen der Spezies Aloe barbadensis MILLER hergestellt sein [1]. Bei der Verarbeitung von Aloe vera-Säften und -Gelen setzen die Produzenten häufig unzulässigerweise Konservierungsstoffe ein, um die aus der Pflanze gewonnene Flüssigkeit zu stabilisieren und die wertgebenden Inhaltsstoffe über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Darüber hinaus werden verfälschte Erzeugnisse angeboten, die keine nennenswerten Aloe vera-Anteile enthalten. Aloe vera-Erzeugnisse sind zudem nur dann als Lebensmittel verkehrsfähig, wenn sie frei von dem als Dickdarmlaxans wirkenden Inhaltsstoff Aloin sind, der zudem in Verdacht steht, Krebs zu erzeugen und das Erbgut zu schädigen. Produkte ohne Aloin werden gewonnen, indem die äußeren Pflanzenschichten, in denen dieser Stoff hauptsächlich vorkommt, z.B. vor der Saftgewinnung entfernt werden. Als aloinfrei können Aloe vera-Produkte dann angesehen werden, wenn sie die Höchstmenge der Aromenverordnung (0,1 mg/L) einhalten.
Zur Qualitätskontrolle von Aloe vera-Getränken müssen folgende Untersuchungen durchgeführt werden:
- Authentizitätsprüfung (Identität, Verfälschung, Streckung)
- Überprüfung auf unzulässige Konservierung
- Kontrolle des Aloingehaltes
Zur Authentizitätsprüfung stehen klassische dünnschichtchromatographische Methoden zur Verfügung. Nach Trennung auf Kieselgel 60 F254 DC-Fertigplatten mit essigsaurem/alkoholischem Fließmittel (n-Butanol:n-Propanol:Eisessig:Wasser 30+10+10+10, v/v/v/v) treten für Aloe vera typische Banden auf, wobei die Identität durch Vergleich mit authentischen Proben abgesichert wird. In einem Fall konnte Aloe vera-Saft, der über den Großhandel vertrieben wurde, als übermäßig verwässert nachgewiesen werden.
Zur weiteren Absicherung der Identität wurde in der vorliegenden Arbeit erstmals die Kombination aus Headspace-Festphasenmikroextraktion (Solid-phase microextraction, SPME) und GC/MS eingesetzt. Typische, bereits in früheren Arbeiten [2] zur Charakterisierung von Aloe vorgeschlagene flüchtige Verbindungen wie Limonen, Eucalyptol oder β-Pinen konnten damit identifiziert werden. Durch multivariate statistische Auswertung des Spektrums der flüchtigen Substanzen mittels Hauptkomponentenanalyse gelang die Unterscheidung von Produkten mit nur geringem Aloe-Anteil (z.B. Saft mit 10% Aloe, Aloe-Tee) von Lebensmitteln, die ausschließlich mit Aloe hergestellt wurden. Allerdings liegen bei den unterschiedlichen kommerziellen Produkten große Unterschiede im HS-SPME/GC/MS-Fingerprint vor, so daß keine Einzelverbindung als charakteristisch für Aloe Getränke identifiziert werden konnte. Die Konservierungsstoffe Benzoesäure, Sorbinsäure und pHB-Ester konnten ebenfalls mit HS-SPME/GC/MS oder mit HPLC nachgewiesen werden.
Von 24 aktuell auf dem Markt erhältlichen Aloe-Lebensmitteln waren 17 Produkte (71%) unzulässigerweise konserviert. Bei der HPLC Untersuchung auf Aloin mußte von den aktuell untersuchten Produkten nur eines wegen Höchstmengenüberschreitung beanstandet werden. Gegenüber früheren Untersuchungen, bei denen Aloin wesentlich häufiger vorgefunden wurde, haben die Hersteller offenbar ihre Herstellungstechniken und Qualitätssicherung bezüglich des toxischen Stoffes verbessert.



Literatur

1. Eshun K, He Q (2004) Crit. Rev. Food Sci. Nutr. 44:91-96
2. Saccù D, Bogoni P, Procida G (2001) J. Agric. Food Chem. 49:4526-4530
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